Die Hausregeln von unserem Campingplatz... genauso deutlich!
Um die Lebensqualität auf unserem Campingplatz zu gewährleisten, bitten wir alle Gäste, die folgenden Regeln zu beachten.
- Halten Sie das Gelände, die Gebäude und den Hof sauber.
- Bitte parken Sie Ihr Auto auf den dafür vorgesehenen Plätzen. Keine Autos auf dem Campingplatz abstellen.
- Nach 23.00 Uhr gilt die Ruhezeit.
- Bei uns ist ein zusätzlicher Wohnraum für Ihren Wohnwagen oder Faltcaravan erlaubt. Damit meinen wir entweder ein Vorzelt oder ein Vordach. Beides zusammen ist nicht erlaubt!
- Abwässer entsorgen Sie in dem dafür vorgesehenen Depot neben dem Sanitärgebäude, nicht auf dem Campinggelände.
- Auf dem Bauernhof fahren Traktoren und laufen Maschinen. Diese haben eine Anziehungskraft auf Kinder. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kinder nur in Begleitung der Eltern auf dem Hof schauen und spielen zu lassen.
- Der Eigentümer des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Eigentum. Es wird auch keine Haftung für Folgen übernommen, die sich aus dem Verhalten von Menschen und Tieren ergeben.
- Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Sie für Schäden, die Sie verursachen, haftbar zu machen.
- Ein Haustier ist nur nach Rücksprache und angeleint willkommen. Gassi gehen außerhalb des Geländes und des Hofes.
- Toiletten und andere sanitäre Einrichtungen werden zweimal täglich gereinigt. Sollte dies nicht ausreichen, ist genügend Reinigungsmaterial vorhanden. Gemeinsam halten wir es sauber!
- Kunststoffunterlagen oder Wurzeltuch sind bei uns nicht erlaubt! Es sind nur wasser- und luftdurchlässige Unterlagen erlaubt, damit das Gras atmen kann. Wir prüfen dies, um so das Grasfeld zu erhalten. Abbildung Unterlage
- Werfen Sie kein Papier in die chemische Toilette.
- Nach Benutzung des Sandkastens das Gestell wegen der Katzen wieder aufstellen.
- Ihr Stellplatz steht ab 14.00 Uhr zur Verfügung und die Abreise muss vor 12.00 Uhr erfolgen.
Wenn Sie doch früher als geplant angekommen sind, können Sie auf dem Parkplatz parken. Das ist angenehm für die abreisenden Gäste und gibt uns als Verwalter etwas Zeit für das Mittagessen. - Ihre Reservierung ist endgültig, wenn die erste Anzahlung (50%) geleistet wurde. Der Restbetrag muss eine Woche vor dem Tag der Ankunft bezahlt und angekommen sein.
- Bei uns gelten die RECRON-Bedingungen.
- Im Falle einer Stornierung verwenden wir die Lieferbedingungen von VEKABO.
Oktober 2021
Vekabo / In het Groen - Lieferbedingungen touristische Plätze Diese Vekabo / In het Groen -Lieferbedingungen wurden am 12.
Oktober 2021 im Vorstand von Vekabo Nederland festgelegt und treten am gleiches Datum in Kraft. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich für VekaboMitglieder, wenn der Unternehmer in seinem Vertrag mit dem Urlauber ausdrücklich auf diese Vekabo / In het Groen -Lieferbedingungen vom 12. Oktober 2021 verweist.
Artikel 1: Definitionen In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Ferienunterkünfte: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen usw.;
b. Platz: jede Platzierungsoption für eine Ferienunterkunft, die im Vertrag angegeben werden muss;
c. Unternehmer: Unternehmen, Institution oder Verein, die den Platz zur Verfügung stellt;
d. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag bezgl. des Platzes eingeht;
e. Touristischer Platz: die Ferienunterkunft ist nicht länger als 3 Monate auf dem Gelände untergebracht;
f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt des Freizeitunternehmens, des Ortes und der Ferienunterkunft;
g. Beschwerdeprotokoll: Wenn eine Gruppe eine Beschwerde hat, die nicht in Absprache mit dem betreffenden Vekabo-Unternehmer gelöst wurde, kann die Gruppe eine Beschwerde bei Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) einreichen. Vekabo / In het Groen behandelt diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll. Die endgültige Verantwortung für die Lösung liegt beim Vekabo-Unternehmer.
h. Kündigung: schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.
Artikel 2: Inhalt des Vertrages:
1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber den vereinbarten Platz für die vereinbarte Zeit zu Erholungszwecken und nicht zum dauerhaften Wohnsitz zur Verfügung mit dem Recht, für die angegebenen Personen eine Ferienunterkunft des vereinbarten Typs aufzustellen.
2. Im Falle eines Austausches darf der Urlauber nur eine Ferienunterkunft derselben Art oder Sorte und praktisch der gleichen Abmessungen und desselben Aussehens wie vereinbart aufstellen.
3. Der Vertrag wird auf Grundlage der Informationen, Merkblätter und / oder sonstigen Werbematerialien geschlossen, die der Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung stellt.
Artikel 3: Solidität und Sicherheit:
1. Der Urlauber stellt sicher, dass die Strom-, Gas- und Wasserinstallation in den von ihm untergebrachten Ferienunterkünften den Bedingungen des jeweiligen Versorgungsunternehmens sowie den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Unternehmer hat das Recht, die Tauglichkeit und Sicherheit der in der Ferienunterkunft des Urlaubers vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallation zu überprüfen oder prüfen zu lassen.
2. Der Unternehmer haftet für Störungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen, oder diese sind auf Störungen der Anlage zurückzuführen, für die der Urlauber verantwortlich ist.
3. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, eine Flüssiggasanlage auf dem Gelände zu installieren, außer bei einer vom Verkehrsamt genehmigten Anlage in einem Kraftfahrzeug.
Artikel 4: Instandhaltung und Aufbau
1. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass sich das Erholungsgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
2. Der Urlauber oder Benutzer ist - außer für die üblichen Wartungsarbeiten - nicht berechtigt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Büsche zu beschneiden, Gärten anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen, Antennen oder Satellitenschüsseln zu installieren, Zäune einzubauen, Veranden, Fliesen oder andere Einrichtungen jeglicher Art an oder um die Ferienunterkunft zu bauen, ohne vorhergegangene schriftliche Zustimmung des Unternehmers.
Artikel 5: Preis und Preisänderung
1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser, Abwasser und sonstigen Nebenkosten mit Ausnahme der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus anders angekündigt.
2. Wenn nach Feststellung des Preises aufgrund eines Kostenanstiegs des Unternehmers zusätzliche Kosten durch Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Kosten entstehen, die auch den Urlauber betreffen, können diese an den Urlauber weitergegeben werden.
Artikel 6: Zahlung.
1. Der Urlauber muss die Zahlungen in Euro unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Kündigung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Wenn der Unternehmer die Vereinbarung storniert, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich abgegebenem Brief informieren und auf die Möglichkeit des Rücktritts der Stornierung hinweisen, indem er seine Zahlungsverpflichtung noch immer innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Rücktrittsschreibens erfüllt.
4. Wenn der Urlauber nicht von der in Absatz 3 genannten Option Gebrauch gemacht hat, hat der Unternehmer das Recht, dem Urlauber und seinen Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zugang zu seinem Grundstück zu verweigern.
Artikel 7: Stornierung
1. Der Urlauber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
2. Wenn der Urlauber den Vertrag vor dem Beginn storniert, schuldet er eine feste Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Stornierung eine Preiserhöhung ist, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss vorgenommen wird, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten Preisänderungen.
Die Entschädigung beträgt:
• Bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin 15% des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung von drei bis zwei Monate vor dem Starttermin 50% des vereinbarten Preises; • Bei Stornierung von zwei bis ein Monate vor dem Starttermin 75% des vereinbarten Preises; • Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90% des vereinbarten Preises; • Bei Stornierung am Tag des Starttermins 100% des vereinbarten Preises;
3. Die Entschädigung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz von einem Dritten für denselben oder einen Teil desselben reserviert wird und keine anderen Plätze in diesem Zeitraum verfügbar sind.
4. Die Verwaltungskosten betragen 5% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 50,00 € und höchstens 75,00 €.
Artikel 8: Verhaltensregeln
1. Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher und mögliche Benutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Vorschriften für alle erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumente und Registrierungspflichten.
2. Der Unternehmer ermöglicht es dem Urlauber sich mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
3. Wenn die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln und / oder die Vereinbarung mit diesen Bedingungen und zu Lasten des Urlaubers in Widerspruch stehen, gelten diese Bedingungen.
Artikel 9: Haftung
1. Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind das Ergebnis eines Mangels, der ihm oder seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist.
2. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch die Handlung oder Unterlassung von ihm selbst und / oder von seinen Familienmitgliedern, seinen Gästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber oder ihnen zuzuschreiben sind.
3. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das angemessen durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, mit einem Minimum von 500.000 €. Artikel 10: Dauer und Beendigung des Vertrages Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.
Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber Wenn der Urlauber vorzeitig abreist, schuldet er noch den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum (ohne die Kosten für kurtaxe).
Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Nichterfüllung
1. Kommt der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste oder Besucher trotz vorheriger Ankündigung den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, der Verhaltensregeln oder den Regierungsvorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, und zwar so, dass den Maßstäben der Angemessenheit und der Fairness vom Unternehmer nicht erwartet werden kann, dass der Vertrag fortgesetzt werden kann, dann hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Urlauber muss dann die Urlaubsunterkunft verlassen und das Betriebsgelände so schnell wie möglich verlassen. In sehr dringenden Fällen kann die Warnung weggelassen werden.
2. Wenn der Urlauber seinen Platz nicht verlässt, ist der Unternehmer berechtigt, dies auf Kosten des Urlauber zu tun. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht. Eventuelle Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
3. Wenn der Urlauber der Meinung ist, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, muss er den Unternehmer unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
4. Grundsätzlich bleibt der Urlauber verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 13: Räumung
1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Urlaubsunterkunft vom Gelände entfernen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 2. Der Urlauber haftet für den von ihm während der Räumung verursachten Schaden.
3. Wenn der Urlauber seine Urlaubsunterkunft nicht entfernt, ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist den Ort auf Kosten des Urlauber zu räumen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht. Eventuelle Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
Artikel 14: Nutzung durch Dritte Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Platz unter einem beliebigen Namen anderen als den im Vertrag genannten Personen übergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung stattfindet, werden vorab durch einem gesonderten Vertrag geregelt.
Artikel 15: Inkassokosten Die dem Unternehmer oder dem Urlauber zumutbaren außergerichtlichen Kosten trägt der Urlauber oder der Unternehmer nach einer Inverzugsetzung. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, kann der gesetzlich festgelegte Zinssatz nach schriftlicher Kündigung auf den verbleibenden Teil erhoben werden.
Artikel 16: Auflösung
1. Wird der touristische Ort ohne Verschulden des Unternehmers storniert oder kann er nicht vorübergehend genutzt werden, haben der Unternehmer und der Urlauber das Recht, den Vertrag aufzulösen. Wenn der Verlust des touristischen Ortes oder die vorübergehende Nichtbenutzung des touristischen Ortes dem Unternehmer zuzuschreiben ist, kann der Urlauber eine Entschädigung verlangen.
Artikel 17: Änderungen Änderungen der Lieferbedingungen von Vekabo / In het Groen können nur vom Vorstand von Vekabo Nederland vorgenommen werden. Die Tatsache, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, wobei der Urlauber von diesen Bedingungen abweicht, bleibt hiervon unberührt.
Uden, Oktober 2021 Vekabo Nederland IHK-Nr. (KvK nr.) 2716705
Vekabo / In het Groen - Lieferbedingungen touristische Plätze Diese Vekabo / In het Groen -Lieferbedingungen wurden am 12.
Oktober 2021 im Vorstand von Vekabo Nederland festgelegt und treten am gleiches Datum in Kraft. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich für VekaboMitglieder, wenn der Unternehmer in seinem Vertrag mit dem Urlauber ausdrücklich auf diese Vekabo / In het Groen -Lieferbedingungen vom 12. Oktober 2021 verweist.
Artikel 1: Definitionen In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Ferienunterkünfte: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen usw.;
b. Platz: jede Platzierungsoption für eine Ferienunterkunft, die im Vertrag angegeben werden muss;
c. Unternehmer: Unternehmen, Institution oder Verein, die den Platz zur Verfügung stellt;
d. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag bezgl. des Platzes eingeht;
e. Touristischer Platz: die Ferienunterkunft ist nicht länger als 3 Monate auf dem Gelände untergebracht;
f. Verhaltensregeln: Regeln für die Nutzung und den Aufenthalt des Freizeitunternehmens, des Ortes und der Ferienunterkunft;
g. Beschwerdeprotokoll: Wenn eine Gruppe eine Beschwerde hat, die nicht in Absprache mit dem betreffenden Vekabo-Unternehmer gelöst wurde, kann die Gruppe eine Beschwerde bei Vekabo Nederland (info@vekabo.nl) einreichen. Vekabo / In het Groen behandelt diese Beschwerde gemäß seinem Beschwerdeprotokoll. Die endgültige Verantwortung für die Lösung liegt beim Vekabo-Unternehmer.
h. Kündigung: schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.
Artikel 2: Inhalt des Vertrages:
1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber den vereinbarten Platz für die vereinbarte Zeit zu Erholungszwecken und nicht zum dauerhaften Wohnsitz zur Verfügung mit dem Recht, für die angegebenen Personen eine Ferienunterkunft des vereinbarten Typs aufzustellen.
2. Im Falle eines Austausches darf der Urlauber nur eine Ferienunterkunft derselben Art oder Sorte und praktisch der gleichen Abmessungen und desselben Aussehens wie vereinbart aufstellen.
3. Der Vertrag wird auf Grundlage der Informationen, Merkblätter und / oder sonstigen Werbematerialien geschlossen, die der Unternehmer dem Urlauber zur Verfügung stellt.
Artikel 3: Solidität und Sicherheit:
1. Der Urlauber stellt sicher, dass die Strom-, Gas- und Wasserinstallation in den von ihm untergebrachten Ferienunterkünften den Bedingungen des jeweiligen Versorgungsunternehmens sowie den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Unternehmer hat das Recht, die Tauglichkeit und Sicherheit der in der Ferienunterkunft des Urlaubers vorhandenen Strom-, Gas- und Wasserinstallation zu überprüfen oder prüfen zu lassen.
2. Der Unternehmer haftet für Störungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen, oder diese sind auf Störungen der Anlage zurückzuführen, für die der Urlauber verantwortlich ist.
3. Dem Urlauber ist es nicht gestattet, eine Flüssiggasanlage auf dem Gelände zu installieren, außer bei einer vom Verkehrsamt genehmigten Anlage in einem Kraftfahrzeug.
Artikel 4: Instandhaltung und Aufbau
1. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass sich das Erholungsgelände in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
2. Der Urlauber oder Benutzer ist - außer für die üblichen Wartungsarbeiten - nicht berechtigt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Büsche zu beschneiden, Gärten anzulegen, Blumenzwiebeln zu pflanzen, Antennen oder Satellitenschüsseln zu installieren, Zäune einzubauen, Veranden, Fliesen oder andere Einrichtungen jeglicher Art an oder um die Ferienunterkunft zu bauen, ohne vorhergegangene schriftliche Zustimmung des Unternehmers.
Artikel 5: Preis und Preisänderung
1. Der vereinbarte Preis beinhaltet die Kosten für die Nutzung von Gas, Strom, Wasser, Abwasser und sonstigen Nebenkosten mit Ausnahme der Kurtaxe, sofern nicht im Voraus anders angekündigt.
2. Wenn nach Feststellung des Preises aufgrund eines Kostenanstiegs des Unternehmers zusätzliche Kosten durch Änderung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Kosten entstehen, die auch den Urlauber betreffen, können diese an den Urlauber weitergegeben werden.
Artikel 6: Zahlung.
1. Der Urlauber muss die Zahlungen in Euro unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Kündigung seiner Zahlungsverpflichtung nicht vollständig nach, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Wenn der Unternehmer die Vereinbarung storniert, muss er den Urlauber per Einschreiben oder persönlich abgegebenem Brief informieren und auf die Möglichkeit des Rücktritts der Stornierung hinweisen, indem er seine Zahlungsverpflichtung noch immer innerhalb von 10 Tagen nach Absendung oder Übergabe des Rücktrittsschreibens erfüllt.
4. Wenn der Urlauber nicht von der in Absatz 3 genannten Option Gebrauch gemacht hat, hat der Unternehmer das Recht, dem Urlauber und seinen Familienmitgliedern, Gästen und Besuchern den Zugang zu seinem Grundstück zu verweigern.
Artikel 7: Stornierung
1. Der Urlauber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
2. Wenn der Urlauber den Vertrag vor dem Beginn storniert, schuldet er eine feste Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn der Grund für die Stornierung eine Preiserhöhung ist, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss vorgenommen wird, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten Preisänderungen.
Die Entschädigung beträgt:
• Bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin 15% des vereinbarten Preises;
• Bei Stornierung von drei bis zwei Monate vor dem Starttermin 50% des vereinbarten Preises; • Bei Stornierung von zwei bis ein Monate vor dem Starttermin 75% des vereinbarten Preises; • Bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90% des vereinbarten Preises; • Bei Stornierung am Tag des Starttermins 100% des vereinbarten Preises;
3. Die Entschädigung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz von einem Dritten für denselben oder einen Teil desselben reserviert wird und keine anderen Plätze in diesem Zeitraum verfügbar sind.
4. Die Verwaltungskosten betragen 5% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 50,00 € und höchstens 75,00 €.
Artikel 8: Verhaltensregeln
1. Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste, Besucher und mögliche Benutzer sind verpflichtet, die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten, einschließlich der Vorschriften für alle erforderlichen Camping- und Aufenthaltsdokumente und Registrierungspflichten.
2. Der Unternehmer ermöglicht es dem Urlauber sich mit den Verhaltensregeln vertraut zu machen.
3. Wenn die vom Unternehmer festgelegten Verhaltensregeln und / oder die Vereinbarung mit diesen Bedingungen und zu Lasten des Urlaubers in Widerspruch stehen, gelten diese Bedingungen.
Artikel 9: Haftung
1. Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl, Unfälle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind das Ergebnis eines Mangels, der ihm oder seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist.
2. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch die Handlung oder Unterlassung von ihm selbst und / oder von seinen Familienmitgliedern, seinen Gästen oder von ihm zugelassenen Besuchern verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber oder ihnen zuzuschreiben sind.
3. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers umfasst mindestens das Risiko, das angemessen durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann, mit einem Minimum von 500.000 €. Artikel 10: Dauer und Beendigung des Vertrages Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.
Artikel 11: Vorzeitige Kündigung durch den Urlauber Wenn der Urlauber vorzeitig abreist, schuldet er noch den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum (ohne die Kosten für kurtaxe).
Artikel 12: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei Nichterfüllung
1. Kommt der Urlauber, seine Familienangehörigen, Gäste oder Besucher trotz vorheriger Ankündigung den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Bedingungen, der Verhaltensregeln oder den Regierungsvorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, und zwar so, dass den Maßstäben der Angemessenheit und der Fairness vom Unternehmer nicht erwartet werden kann, dass der Vertrag fortgesetzt werden kann, dann hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Urlauber muss dann die Urlaubsunterkunft verlassen und das Betriebsgelände so schnell wie möglich verlassen. In sehr dringenden Fällen kann die Warnung weggelassen werden.
2. Wenn der Urlauber seinen Platz nicht verlässt, ist der Unternehmer berechtigt, dies auf Kosten des Urlauber zu tun. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht. Eventuelle Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
3. Wenn der Urlauber der Meinung ist, dass der Unternehmer den Vertrag zu Unrecht gekündigt hat, muss er den Unternehmer unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
4. Grundsätzlich bleibt der Urlauber verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 13: Räumung
1. Nach Beendigung des Vertrages muss der Urlauber seine Urlaubsunterkunft vom Gelände entfernen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 2. Der Urlauber haftet für den von ihm während der Räumung verursachten Schaden.
3. Wenn der Urlauber seine Urlaubsunterkunft nicht entfernt, ist der Unternehmer berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung und unter Einhaltung einer angemessenen Frist den Ort auf Kosten des Urlauber zu räumen. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Entfernung der Ferienunterkunft ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch das Verschulden des Unternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht. Eventuelle Lagerkosten gehen zu Lasten des Urlaubers.
Artikel 14: Nutzung durch Dritte Weder der Unternehmer noch der Urlauber dürfen die Ferienunterkunft oder den Platz unter einem beliebigen Namen anderen als den im Vertrag genannten Personen übergeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bedingungen, unter denen die erlaubte Nutzung stattfindet, werden vorab durch einem gesonderten Vertrag geregelt.
Artikel 15: Inkassokosten Die dem Unternehmer oder dem Urlauber zumutbaren außergerichtlichen Kosten trägt der Urlauber oder der Unternehmer nach einer Inverzugsetzung. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, kann der gesetzlich festgelegte Zinssatz nach schriftlicher Kündigung auf den verbleibenden Teil erhoben werden.
Artikel 16: Auflösung
1. Wird der touristische Ort ohne Verschulden des Unternehmers storniert oder kann er nicht vorübergehend genutzt werden, haben der Unternehmer und der Urlauber das Recht, den Vertrag aufzulösen. Wenn der Verlust des touristischen Ortes oder die vorübergehende Nichtbenutzung des touristischen Ortes dem Unternehmer zuzuschreiben ist, kann der Urlauber eine Entschädigung verlangen.
Artikel 17: Änderungen Änderungen der Lieferbedingungen von Vekabo / In het Groen können nur vom Vorstand von Vekabo Nederland vorgenommen werden. Die Tatsache, dass der Urlauber und der Unternehmer individuelle Zusatzvereinbarungen treffen können, wobei der Urlauber von diesen Bedingungen abweicht, bleibt hiervon unberührt.
Uden, Oktober 2021 Vekabo Nederland IHK-Nr. (KvK nr.) 2716705